Der Landesverband der freien Musikinstitute in Bayern e. V. lädt seine Mitglieder zur Jahreshauptversammlung 2024 mit Vorstandswahl nach München ein.

Die Anmeldung ist direkt über unsere Homepage unter der Rubrik "Veranstaltungen" möglich.

Jahreshauptversammlung am Sonntag, den 10. November 2024 um 10:30 Uhr in der Kultion Factory, Westendstr. 125G/2. Stock (Besuchereingang) in 80339 München:

Tagesordnung:

10.30 Uhr - 11.00 Uhr          
Anreise und Begrüßungskaffee

11.00 Uhr - 12.00 Uhr          
Jahreshauptversammlung mit Vorstandswahl - Zukunft Landesverband

12.00 Uhr - 13.00 Uhr          
Präsentation & Überblick aktuelle Themen: Umsatzsteuerbefreiung, Scheinselbständigkeit, neue Förderrichtlinien ab 2025

13.00 Uhr - 14.00 Uhr          
Mittagessen mit offenem Austausch



Tagungsort:

Kultion Factory
Westendstr. 125G/2. Stock (Besuchereingang)
80339 München

Mit unserem Fortbildungsprogramm für das Jahr 2024, bieten wir pädagogische und praxisnahe Fortbildungen an, welche zur Verlängerung des Qualitätszertifikates durch den Tonkünstlerverband in Bayern anerkannt sind.

Die Anmeldung für folgende Fortbildungen ist auf unserer Homepage unter der Rubrik "Veranstaltungen" möglich:

- Creative Fingerstyle mit Michael Langer am 26. Oktober 2024 in Augsburg

- Creative Fingerstyle mit Michael Langer am 9. November 2024 in Nürnberg

- DRUMS INTENSIVE Masterlab mit Claus Hessler am 9. November 2024 in München

- DRUMS INTENSIVE Masterlab mit Claus Hessler am 10. November 2024 in München

In unserem Fortbildungskatalog sind alle Informationen zu den Fortbildungen und den Dozenten detailliert beschrieben: Fortbildungsangebote Herbst/Winter 2024

Wir freuen uns dich und dein Team an unseren Fortbildungen begrüßen zu dürfen.

Das Herrenberg-Urteil: Eine Einzelfallentscheidung, die nicht dazu berechtigt freiberufliche Musiklehrer*innen unter den Generalverdacht der Scheinselbständigkeit zu stellen

Ändert ein einziges Urteil des Bundessozialgerichts die Bewertung der Scheinselbständigkeit von Honorarkräften an Musikschulen in Deutschland? Seit jeher gibt es in der Sozialgerichtsbarkeit Auseinandersetzungen darüber, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine echte Selbständigkeit vorliegt.

 Das Prinzip der Einzelfallbewertung durch das Bundessozialgericht

Rechtsanwalt Simon Reinhard hielt vor den Mitgliedern des ldfm Bayern e. V. am 28.04.2024 einen Vortrag mit der Überschrift „Scheinselbständigkeit – Aktuelle Urteile und deren Relevanz für Musikinstitute“. Zentrale Botschaft dieses Vortrags war die Auskunft, dass das BSG nach wie vor jeden Einzelfall nach den jeweiligen konkreten Umständen beurteilt. Daher kann die Rechtsprechung nur begrenzt verallgemeinert werden. Bereits kleinere Unterschiede im Sachverhalt können zu einer anderen Beurteilung führen. Es herrscht auch explizit keine Geltung von Urteilen für einen ganzen Berufsbereich, über den konkreten Sachverhalt hinaus.

Aus diesem Grund darf und kann das Herrenberg-Urteil nach Ansicht des ldfm Bayern e. V. und von ihm konsultierter Juristen nicht dazu führen, dass freiberufliche Musiklehrer*innen unter den pauschalen Generalverdacht der Scheinselbständigkeit gestellt werden. Untermauert wird dies ebenso dadurch, dass die Gesetzeslage sich zwischen den beiden BSG-Urteilen von 2018 (Gitarrenlehrer - Urteil vom 14.03.2018, B 12 R 3/17 R) und 2022 (Herrenberg - Urteil vom 28.06.2022 – B 12 R 3/20 R) nicht geändert hat. Zudem hat das BSG im Urteil von 2022 ausdrücklich weiter an dem Gitarrenlehrer-Urteil von 2018 festgehalten und dieses nicht revidiert, sondern im Gegenteil darauf verweisend Bezug genommen. Darüber hinaus stellte das BSG im Herrenberg-Urteil klar:

„Die sich an diesen Maßstäben orientierende Abgrenzung zwischen Beschäftigung und Selbstständigkeit ist nicht abstrakt für bestimmte Berufs‑ und Tätigkeitsbilder vorzunehmen. Es ist daher möglich, dass ein und derselbe Beruf ‑ je nach konkreter Ausgestaltung der vertraglichen Grundlagen in ihrer gelebten Praxis ‑ entweder in Form der Beschäftigung oder als selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird. Abstrakte, einzelfallüberschreitende Aussagen im Hinblick auf bestimmte Berufs‑ oder Tätigkeitsbilder sind daher grundsätzlich nicht ‑ auch nicht im Sinne einer "Regel-Ausnahme‑Aussage" ‑ möglich.

Das Herrenberg-Urteil als Chance

Der ldfm Bayern e. V. sieht das Herrenberg-Urteil nun als Chance den durch das Urteil gewonnenen Informationsvorsprung zu nutzen, um die im Urteil genannten Kriterien durch unternehmerische Freiheit und Kreativität entsprechend in die Gestaltung der eigenen und zwar gelebten Verträge einzuarbeiten. Wir empfehlen unseren Mitgliedern den Inhalt des Urteils ernst zu nehmen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen ohne jedoch in eine Epidemie der Festanstellung durch eine politisch induzierte Panik zu verfallen.

Reaktionen aus der Kultur- und Bildungsbranche

Dass der ldfm Bayern e. V. diese Auffassung nicht alleine trägt, zeigen nachfolgende Aussagen mit Verweis auf die entsprechenden Quellenangaben:

Position des Deutschen Kulturrats

„Anderthalb Jahre nach dem BSG-Urteil besteht aktuell eine große Aufregung in der Kulturszene und teilweise wird verbreitet, niemand könne mehr im Bildungsbereich als Honorarkraft tätig sein. Dies ist mitnichten der Fall, ein genauerer Blick auf die Situation lohnt sich also. […] Beide, Selbstständigkeit und abhängige Beschäftigung, haben ihre Vorzüge und ihre Berechtigung.“ – Olaf Zimmermann, Deutscher Kulturrat

Quelle: 
https://www.kulturrat.de/presse/kulturpolitischer-wochenreport/18-kw-status-von-stelbststaendigen-im-kultursektor/

Position des Tonkünstlerverbands Bayern e. V.

„Die Problematik der Scheinselbstständigkeit wird dadurch wieder einmal sehr deutlich, dennoch muss immer die individuelle Situation, der Einzelfall eines Instituts/einer Bildungseinrichtung betrachtet werden. Gesehen werden sollte auch, dass es andere Urteile und andere Auslegungen zu diesem Thema gibt.“ – Andrea Fink, Tonkünstlerverband Bayern e. V. 

Quelle: 
https://www.dtkvbayern.de/aktuelles/scheinselbststaendigkeit-herrenberg-urteil-und-die-umsetzung/ 

Juristische Einordnung und weitere Rechtsprechung seit dem Herrenberg-Urteil 

Die Entscheidung des Landessozialgerichts (Urteil vom 27.4.2023 – L 1 BA 12/22)

Rechtsanwalt Tobias Lamß, Fachanwalt für Arbeitsrecht, sieht eine Überreaktion der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) und verweist dabei in einem Blogartikel auf ein neueres Urteil des Landessozialgerichts Hamburg aus dem Jahr 2023, in dem die Selbständigkeit einer Berufsfachschullehrerin vom Gericht bejaht wurde. Tobias Lamß schreibt: „So einfach, wie es sich die DRV Bund machen möchte, ist die Frage der Statusfeststellung im Bereich öffentlicher und privater Bildungseinrichtungen offensichtlich nicht. Ein Automatismus, bei Existenz eines Schulbetriebes eine abhängige Beschäftigung anzunehmen, folgt aus dem BSG-Urteil aus 2022 nicht, es gibt die vorherige Rechtsprechung ausdrücklich nicht auf.“

Quelle:
https://kliemt.blog/2024/03/04/hoffnung-fuer-honorarkraefte-im-bildungssektor/
und
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/NJRE001541801

In einem weiteren Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2021 (Urteil vom 12.12.2023, B 12 R 12/21 R), wo es um die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung eines Kameramanns ging, stellte das Gericht fest:

Der von den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung erstellte "Abgrenzungskatalog für die im Bereich Theater, Orchester, Rundfunk- und Fernsehanbieter, Film- und Fernsehproduktionen tätigen Personen" (Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung vom 5.7.2005 zum Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit; Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht) enthält lediglich Beurteilungshilfen für die Praxis. Die Sozialgerichte sind daran bei der Gesamtwürdigung im Einzelfall nicht gebunden.

In Analogie dazu kann konsequenterweise die „Versicherungsrechtliche Beurteilung von Lehrern und Dozenten“ der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung ebenso wenig verbindlich für die Beurteilung der Sozialgerichte sein. Auch diese ist also lediglich eine Beurteilungshilfe für die Praxis.

Quelle:
https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/2023_12_12_B_12_R_12_21_R.html
und
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachliteratur_Kommentare_Gesetzestexte/summa_summarum/besprechungsergebnisse/beitragseinzug/2023/2023_05_04_download.html

Zusammenarbeit mit Honorarkräften auch weiterhin möglich

Der ldfm Bayern e. V. sieht unter der Voraussetzung der Einhaltung der vom BSG im Herrenurteil beachteten Kriterien die Zusammenarbeit mit Honorarkräften als rechtlich weiterhin gangbare Lösung. Da aber jeder Fall einzeln zu prüfen ist, können wir als Verband gleichzeitig auch keinen Blankoscheck für die Beauftragung von Honorarkräften vergeben. Es bleibt wie auch bisher eine gewisse Rechtsunsicherheit, die beim Versuch des Einhaltens aller Kriterien trotzdem ein Restrisiko birgt. 

Historische Inkonstanz bei der Bewertung von Selbständigkeit

Denn auch in der Vergangenheit sind unterschiedliche Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit bei ein und demselben Fall zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen. Beispielsweise hat das Bundessozialgericht in dem Gitarrenlehrer-Urteil von 2018 anders geurteilt als seine Vorinstanzen, sprich Sozial- und Landessozialgericht. Auch damals konnte man also keinesfalls von rechtssicherer Beauftragung von Honorarkräften sprechen.

Wir sehen die Bundesregierung in der Verantwortung und Pflicht Rechtssicherheit durch die Anpassung der derzeit unklaren Gesetzeslage zu schaffen.

Die Künstlersozialversicherung: eine sozial- und kulturpolitische Errungenschaft der BRD

Mit dem System Künstlersozialkasse bekennt sich die BRD als Kunst- und Kulturnation, indem sie durch Zuschüsse zu den Sozialversicherungen höhere Stundensätze und damit bessere Nettoeinkommen der Kreativschaffenden ermöglicht.Gleichzeitig leisten die Musikschulen durch ihre Künstlersozialabgabe einen sozialen Beitrag zur Absicherung der selbständigen Lehrkräfte.

Sollte es zukünftig jemals dazu kommen, dass eine Beauftragung von Honorarkräften aus Gründen der Scheinselbständigkeit nicht mehr möglich wäre, hätte dies fatale finanzielle Folgen, da die Förderung der Sozialversicherungsbeiträge der Lehrer*innen durch die Künstlersozialkasse bei Festanstellungen entfällt. Freie Musikinstitute wären, ohne staatliche Förderungen der Personalkosten, dazu genötigt die deutlich höheren Kosten durch höhere Preise und billigere Löhne zu kompensieren. Instrumental- und Gesangsunterricht wäre nunmehr ein Luxus, den sich nur noch reiche Familien leisten könnten. Billig-Lohn-Szenarien anstatt sozialer Absicherung der Lehrkräfte wären außerdem die Folge.

ldfm Bayern e. V. fordert die Schaffung von Rechtssicherheit durch die Politik

Der ldfm Bayern e. V. setzt sich für einen freien Zugang zu wertvoller Musikausbildung ein. Die Freiheit der Berufsausübung und Berufsgestaltung freiberuflicher Lehrkräfte darf ebenso wie die unternehmerische und existentielle Flexibilität in der Kreativwirtschaft nicht eingeschränkt werden. Beides sind elementare Bausteine einer lebendigen Kunst- und Kulturszene in Deutschland.

Wir fordern die Politik auf für Rechtssicherheit im Hinblick auf das Thema der Scheinselbständigkeit zu sorgen und dabei die möglichen Konsequenzen im Blick zu behalten, damit hochqualitative, musikalische Ausbildung am Ende nicht einer kleinen wirtschaftlichen Elite vorbehalten sein wird.

Mit freundlichen Grüßen

Vorstand des Landesverbandes
der freien Musikinstitute Bayern e. V.

Beide Urteile des Bundessozialgerichts zum nachlesen:

https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Entscheidungen/2022/2022_06_28_B_12_R_03_20_R.pdf?__blob=publicationFile&v=2

www.bsg.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Entscheidungen/2018/2018_03_14_B_12_R_03_17_R.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Der Landesverband der freien Musikinstitute in Bayern e. V. lädt seine Mitglieder zur Jahreshauptversammlung 2023 mit Fortbildung nach München ein.

Die Anmeldung ist direkt über unsere Homepage unter der Rubrik "Veranstaltungen" möglich.

Tagesordnung:

09.30 Uhr - 10.00 Uhr
Anreise und Begrüßungskaffee

10.00 Uhr - 11.20 Uhr
Fortbildung: „Arbeit mit festangestellten Mitarbeitern und Lehrkräften - Formaler Überblick und Praxisbericht“

11.20 Uhr - 13.00 Uhr
Fortbildung: „In Guten und in schlechten Zeiten – Erfolgreiche Kommunikation für Führungskräfte“

13.00 Uhr - 14.00 Uhr
Mittagspause mit verschiedenen Snacks

14.00 Uhr - 15.30 Uhr
Fortbildung: "Produktivitätssteigerung durch digitales Zeit-, Aufgaben- und Informationsmanagement"

15.30 Uhr - 17.00 Uhr
Jahreshauptversammlung

Fortbildungsthemen:

1) Arbeit mit festangestellten Mitarbeitern und Lehrkräften – Formaler Überblick und Praxisbericht von Markus Becker:

Früher fast undenkbar – heute immer öfter Standard: freie Musikinstitute als Arbeitgeber.
Angefangen bei der Beschäftigung einer Bürokraft auf Minijob-Basis bis hin zu Musiklehrkräften in Vollzeit, schafft dieser Themenbereich für die Schulleitungen völlig neue Aspekte und Herausforderungen – aber auch Chancen. Das Seminar soll einen Ein- und Überblick über verschiedene Arbeitsmodelle, zu den Formalitäten und über Lösungen aus der musikschulspezifischen Praxis geben (z. B. Ferienüberhang, Unterrichtsabsagen, Zusatztätigkeiten).

Dabei werden verschiedene Szenarien aus der jeweiligen Sicht der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite betrachtet und diskutiert um zu klären, ob und wann eine Anstellung sinnvoll, notwendig oder vorteilhaft ist.

2) In Guten und in schlechten Zeiten – Erfolgreiche Kommunikation für Führungskräfte von Oliver Székely:

Als SchulleiterIn ist es unsere Aufgabe, unsere Ziele für das Unternehmen, sowie die tagesaktuellen Aufgaben und Probleme unseren Mitarbeitern erfolgreich zu vermitteln. Des Weiteren müssen wir Konflikte und Schwierigkeiten mit einzelnen LehrerInnen oder innerhalb des Teams in möglichst kurzer Zeit mit Geschick, Fairness aber der nötigen Klarheit und Durchsetzungsfähigkeit und Souveränität lösen. Dies ist nicht immer leicht und erfordert nicht selten unsere gesamte Energie und Kraft.

In diesem Seminar möchte ich praxisnah auf einige Beispiele eingehen und Tipps für den Umgang mit oben genannten Situationen geben. Wir werden gemeinsam üben und das ein oder andere möglicherweise in einem anderen Licht betrachten.

3) Produktivitätssteigerung durch digitales Zeit-, Aufgaben- und Informationsmanagement von Tamino Rat:

In diesem Seminar gebe ich einen Überblick darüber, wie wir als Musikinstitutsleiter mittels digitaler Software und bewährten Methoden und Systemen unseren beruflichen (und theoretisch auch privaten) Alltag organisieren und strukturieren können, sodass wir schneller, effizienter und mit weniger Stress unsere Ziele erreichen.

a) Teil 1: Digitales Zeit- und Aufgabenmanagement
Der erste Teil des Seminars ist dem Zeit- und Aufgabenmanagement gewidmet, wobei ich den Schwerpunkt auf die Getting-Things-Done-Methode von David Allen lege.

b) Teil 2: Digitales Informationsmanagement
Im zweiten Teil sehen wir uns an, wie wir Informationen mittels der CODE-Methode und dem
PARA-System von Tiago Forte sinnvoll organisieren.

Die vorgestellten Methoden und Systeme werden angereichert mit konkreten Beispielen aus dem Musikschultag. Ich werde mögliche Software-Lösungen vorstellen und auf weiterführende Informationsquellen hinweisen.

Tagungsort:

Kultion Factory
Westendstr. 125G/2. Stock (Besuchereingang)
80339 München

Musikschulunterricht für Gitarre: Improvisation, Gruppenunterricht, Literatur

Am 18. März 2023 findet in Nürnberg ein eintägiges Seminar mit Michael Langer statt.

Dort möchte Michael Langer seine Ideen, neue Ansätze und Hilfestellungen zu folgenden drei Schwerpunkten liefern.

Nähere Informationen zu der Fortbildung sind unter der Rubrik "Veranstaltungen" notiert.

Unter dem jeweiligen Link ist die Anmeldung der Fortbildung direkt über unsere Homepage möglich:

Michael Langer am 18.03.2023 in Nürnberg
Veranstaltungen - ldfm Bayern e. V. (https://www.ldfm-bayern.de)

Mit unserem Fortbildungsprogramm für das Jahr 2022, bieten wir pädagogische und praxisnahe Fortbildungen an, welche zur Verlängerung des Qualitätszertifikates durch den Tonkünstlerverband in Bayern anerkannt sind.
Unter dem jeweiligen Link ist die Anmeldung der Fortbildung direkt über unsere Homepage möglich:

- Erste-Hilfe-Kurs am 02.11.2022 in Augsburg
Erste-Hilfe-Kurs - ldfm Bayern e. V. (ldfm-bayern.de)

- Praxis im modernen populären Gesangsunterricht am 05.11.2022 in Augsburg
Praxis im modernen populären Gesangsunterricht - ldfm Bayern e. V. (ldfm-bayern.de)

- Hybridunterricht - die zeitgemäße Unterrichtsform am 19. und 20.11.2022 ONLINE
Hybridunterricht - die zeitgemäße Unterrichtsform / Teil 1 - ONLINE - ldfm Bayern e. V. (ldfm-bayern.de)
Hybridunterricht - die zeitgemäße Unterrichtsform / Teil 2 ONLINE - ldfm Bayern e. V. (ldfm-bayern.de)

- Alexander Technik - Basistechnik für Musiker*innen und Musikpädagog*innen am 26.11.2022 in Würzburg
Alexander-Technik - Basistechnik für Musiker*innen und Musikpädagog*innen - ldfm Bayern e. V. (ldfm-bayern.de)

In unserem Fortbildungskatalog sind alle Informationen zu den Fortbildungen und den Dozenten detailliert beschrieben: Fortbildungsangebote Herbst/Winter 2022

Wir freuen uns Dich und dein Team an unseren Fortbildungen begrüßen zu dürfen.

Von der musikalischen Früherziehung, Methodik für Blechinstrumente, Umgang mit Musikschulsoftware oder rechtliche Brennpunkte bei Musikschulen – unsere Seminare bieten für alle Bereiche des Musikschulalltages das passende Angebot. Ab sofort können die neuen Seminare des Landesverbandes der Freien Musikinstitute gebucht werden. Aufgrund der aktuellen Lage bieten wir unsere Seminare als Onlineschulungen an. Das aktuelle Angebot finden Sie hier >>> Fortbildungen 2020.

Der Ministerrat hat heute (5.5.2020) für das weitere Vorgehen folgendes beschlossen:
Am 11. Mai können auch folgende Einrichtungen und Betriebe wieder geöffnet werden:
· Musikschulen mit Auflagen (Einzelunterricht, auch zu Hause, Abstand).

Quelle: https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-5-mai-2020/

Hinweis: Das Seminar musste verschoben werden. Der neue Termin wird in Kürze bekanntgegeben. Der Kurs wendet sich an Musiklehrer*innen, Musikpädagog*innen, Chorleiter*innen und Kirchenmusiker*innen, die selber Chöre leiten, aber auch aber auch an Leiter gemischte Gruppen, Instrumentalensembles und Orchester (Anfänger und Fortgeschrittenere), die ihr Wissen und ihre Fähigkeiten im Bereich der Chorleitung vertiefen möchten.

Themenbereiche der Fortbildung sind

Tagung am 20. und 21. März 2020 - Jetzt anmelden!

Der ldfm Bayern lädt zur Fortbildungstagung und Landesversammlung seiner Mitglieder nach Beilngries-Leising ein.

Die Tagung kostet für Verbandsmitglieder 98,- € mit Übernachtung im EZ und Vollpension. Für Nichtmitglieder beträgt der Preis 128,- €.

Anmeldung

Eine Anmeldung ist nicht mehr möglich.

Programmübersicht

Freitag, 20. März 2020

15:00 - 17:00 Uhr
Trinity Prüfungssysteme - Ulrike Lucht-Lorenz

17:15 - 18:00 Uhr
Toni Prüfungssystem - Michael Pusch

19:30 - 20:45 Uhr
Effizienter Umgang mit Musikschulverwaltungssoftware und Prozessoptimierung - David Merz

Samstag, 21. März 2020

9:15 -10:30 Uhr
Digitale Online-Buchhaltung - Phillip C. Campbell

10:45 -12:00 Uhr
Juristische Brennpunkte von Musikschulen - Dejan Steger

13:00 -15:00 Uhr
Landesversammlung

Tagungsort

ABG Tagungszentrum
Leising 16, 92339 Beilngries
>>> www.abg-tagungszentrum.de

Stand 18.02.2020, Änderungen noch möglich

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