Der Ministerrat hat heute (5.5.2020) für das weitere Vorgehen folgendes beschlossen:
Am 11. Mai können auch folgende Einrichtungen und Betriebe wieder geöffnet werden:
· Musikschulen mit Auflagen (Einzelunterricht, auch zu Hause, Abstand).
Quelle: https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-5-mai-2020/